Dürfen Redaktionen Interviewpartner bezahlen?

Wie gehen Journalisten damit um, wenn Interviewpartner Geld verlangen? Zum einen können es sich viele kleinere Medien sicherlich schlicht nicht leisten. Ich sehe aber auch das ethische Problem, dass bezahlte Informationen keine unabhängigen Informationen mehr sind. Wie schätzen Sie die Lage ein: Welches ethische Argument spricht für Journalisten dagegen, Interviewpartner zu bezahlen? Oder würden Sie sagen: Es kommt auf den Interviewpartner an (z.B.: Politiker, Wissenschaftler an Universitäten, Personen, die aus Steuermitteln bezahlt werden: nein. Alle anderen: ja)?
Und falls Sie auch der Ansicht sein sollten, dass man seine Interviewpartner generell nicht bezahlen darf: Was ist dann der Unterschied dazu, dass Teilnehmern an öffentlichen Podiumsdiskussionen häufig ein Honorar bezahlt wird, ohne dass dies als anrüchig empfunden würde? Obwohl das doch eigentlich der gleiche Fall ist: Menschen werden dafür bezahlt, dass sie eine angeblich unabhängige Meinung/Fachexpertise auf Befragen hin öffentlich äußern.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort!
Dorothea Siegle
Die Antworten
Christian Sauer: "Info-Honorare sind eine Pest"
Ja, Info-Honorare sind eine Pest. Ja, wenn ein Interviewpartner Geld verlangt, sollte eine Redaktion nicht zahlen. Info-Honorare werden aber gezahlt, vor allem offenbar von Boulevard-Medien, Privatsendern und großen Magazinen. Und mit jedem Info-Honorar, das bei einem Informanten eintrifft, spricht sich dann weiter herum, dass man für sein Wissen Geld von Medien verlangen kann.
Das Grundgesetz schützt die Aufgabe, kritisch zu informieren
Interviewpartner, die einmal Geld bekommen haben, wollen es immer wieder. Andere haben nur davon gehört und versuchen es einfach mal. Aufgabe seriöser Journalisten ist es, beiden zu erklären, warum Redaktionen für Information nicht zahlen dürfen. Nicht, weil der Chef es verbietet, sondern weil so ein Geschäft in sich widersprüchlich ist: Die Öffentlichkeit vollständig und kritisch über relevante Themen zu informieren, das ist eine vom Grundgesetz geschützte Aufgabe. Informanten zu bezahlen, das macht den demokratiewichtigen Akt der Recherche zum kaufmännischen Akt. Sicher, dieses Argument wird nicht alle überzeugen. Einige, die Unsicheren, vielleicht schon.
Ausnahme: überragendes öffentliches Interesse
Und dann gibt es ja noch mögliche Ausnahmen von der Regel. Zum Beispiel Informanten, die einen besonderen Aufwand oder besondere Härten für das Interview auf sich nehmen, etwa weite Anreisen oder Zeit, die sie eigentlich zum Broterwerb nutzen müssten. Oder sie gefährden ihre Familien und müssen nach dem Interview Vorsorge treffen. In diesen Fällen darf es eine Aufwandsentschädigung geben, die aber knapp bemessen sein sollte, damit sie nicht mit einem Honorar verwechselt wird.
Zweite Ausnahme: Die Information ist von überragendem öffentlichen Interesse.
Bietet etwa ein Informant verlässliche Info über die Steuersünden des Finanzministers an, dann steht der Journalist vor einem ethischen Dilemma. Bleibt er der oben formulierten Regel treu, wird er die Öffentlichkeit in einem zentralen Punkt nicht informieren. Zahlt er, ruft er Nachahmer geradezu auf den Plan. In diesem Fall würde ich kaufen - möglichst übrigens in Kooperation mit einem anderen Medium (z.B. ein Fernsehsender und ein Wochenmagazin im Doppelpack). Nicht, um Kosten zu senken, sondern um mit der Information möglichst viele Bürger auf einen Streich zu erreichen.
Nicht zahlen, überzeugen
Fazit: Nicht zahlen, sondern überzeugen! Aber genau hinsehen. Und notfalls pragmatische Lösungen im Sinne der Urfunktion des Journalistenberufs suchen: Aufklärung.
Dorothee Bölke: "Honorare können notwendig und sinnvoll sein"
Die Frage besteht im Kern aus zwei Teilen:
a) Ist es ethisch korrekt, wenn Journalisten für Informationen Geld bezahlen?
b) Kann man wahrhaftige („unabhängige“) Informationen erwarten, wenn dafür Geld gezahlt wurde?
Wettbewerbsnachteile spielen hier keine Rolle
Die Arbeit von Journalisten besteht nicht nur im Verbreiten von Informationen, sondern zunächst natürlich in deren Beschaffung. Dafür genügen bekanntlich nicht Besuche von Pressekonferenzen und das Einsammeln offizieller Verlautbarungen. Journalisten sind bei der Wahrheitsfindung auch auf inoffizielle Informations-Kanäle angewiesen. Wenn dabei Zuträger von Informationen Geld fordern, bevor sie ihre Geschichte mitteilen, kann die Bezahlung eines Honorars durchaus notwendig und sinnvoll sein. Kleine Medienunternehmen, die da nicht mithalten und sich Honorare nicht leisten können, werden an der Zulässigkeit von Informanten-Honoraren nichts ändern. Die Folge eines grundsätzlichen Verzichtes auf bezahlte Informationen wäre nämlich, dass der Öffentlichkeit vielleicht einzelne Informationen vorenthalten würden, die für sie von Interesse sind. Dies zu vermeiden, entspricht dem Informationsauftrag der Medien. Auf Wettbewerbsnachteile einzelner Medienunternehmen kann es dabei nicht ankommen. (Dies entspricht übrigens auch die Meinung des Deutschen Presserats, siehe Presserats-Richtlinie 1.1 „Exklusiv-Verträge“ und die Entscheidung zum Az. B 43/88, abrufbar unter www.presserat.de).
Wichtig und zu beachten ist jedoch: Der Informant dürfte nicht zur Gruppe der Beamten oder Amtsträger gehören, denn hier wäre die Zahlung von Informationshonoraren für beide Seiten, Geber und Empfänger, strafbar nach dem Strafgesetzbuch (Bestechung, Vorteilsgewährung).
Jeder Informant hat ein subjektives Interesse
Ob allerdings jede Information relevant und das geforderte Geld wirklich wert ist, wird die Prüfung durch die jeweilige Redaktion erweisen. Journalisten müssen im Rahmen ihrer rechtlich und ethisch geforderten Sorgfaltspflicht ohnehin jede ihnen zugetragene Information überprüfen. „Unabhängige“ Informationen können sie von einem Zuträger, der seine Geschichte unentgeltlich erzählt, ebenso wenig erwarten, wie von dem, der Geld verlangt. Denn hinter jedem Informanten steht im Zweifel irgendein subjektives Interesse, das ihn veranlasst, sein Wissen preis zu geben. Es ist immer Aufgabe des Journalisten zu ermitteln, ob dieses mitgeteilte Wissen vollständig ist und der Wahrheit entspricht.
Wenn Teilnehmer eines Fach-Podiums ein Honorar erhalten, ist darin weder etwas grundsätzlich Anrüchiges zu sehen, noch eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit dessen, was sie dort sagen. Warum soll jemand, der für einen derartigen öffentlichen Auftritt Zeit, Arbeit und Wissen einsetzt, nicht entschädigt werden? Sollte seine Expertise fachlich angreifbar und – einem Gefälligkeitsgutachten gleich – allein dem Nutzen seines Gastgebers gewidmet sein, werden ihn im Zweifel andere Experten widerlegen. Auch der Presserat sieht keine Gefahr, dass Honorarzahlungen zur Verfälschung von Informationen führen: „Die Schlussfolgerung, der Journalist habe mit dem Angebot eines Honorars eine Falschinformation provoziert oder billigend in Kauf genommen, (ist) eine Unterstellung, die durch nichts bewiesen ist“ (Entscheidung B 9/91, abrufbar unter www.presserat.info ).
Info-Honorare sollten die Ausnahme bleiben
Der Ankauf von Informationen gegen Geld sollte aber trotzdem immer die Ausnahme bleiben und möglichst vermieden werden. Nicht, um Kosten zu sparen, sondern um zu verhindern, dass irgendwann nur noch bezahlte Informationen fließen, was die Recherche erschweren und der Informationsfreiheit erheblichen Schaden zufügen würde.
Bernhard Debatin: "Fehlleistung eines nur noch auf Gewinn ausgerichteten Mediensystems"
Dass Interviewpartner Geld verlangen kommt häufig genug vor. Sogenannte Exklusivinterviews sind in der Regel nichts anderes als Interviews, für die sich eine Zeitung oder ein Sender die Alleinverwertungsrechte eingekauft hat. Mitunter ist das sehr teuer, der Preis steigt mit dem Bekanntheitsgrad des Interviewpartners und/oder der Skandallastigkeit des exklusiven Inhalts. In der medienethischen Diskussion wird dies als Scheckbuch-Journalismus bezeichnet.
Rat für Public Relations prangert Scheckbuch-Journalismus an
Der Pressekodex des Deutschen Presserates stellt dazu eindeutig in Richtlinie 1.1 fest: „Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden.“ Ähnliches lässt sich auch beim Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) finden, der in mehreren Entscheidungen, wie Birgit Förg in ihrem Buch „Moral und Ethik der PR“ dokumentiert hat, klare Fälle von Scheckbuch-Journalismus angeprangert hat.
Verschärfter Trend
Gleichwohl wird Scheckbuch Journalismus von den Medien praktiziert und toleriert. Und das nicht erst seit gestern. Als 1981 ein Attentat auf Papst Johannes Paul II verübt wurde, „balgten sich“, wie die Zeit vom 29.5.1981 berichtete, „die Illustrierten um die Papst-Bilder“. Und die amerikanische Nachrichtenagentur Associated Press (ap) soll sogar 50 000 Mark für Exklusivbilder bezahlt haben, die dann „an Redaktionen in aller Welt“ gesendet wurden. Andere Beispiele für hemmungslosen Scheckbuch-Journalismus in den 1980er und 90er Jahren sind der Unfalltod von Lady Diana, der Selbstmord von Uwe Barschel, das Gladbecker Geiseldrama und das Grubenunglück in Borken.
Ökonomischer Erfolg diktiert journalistische Ethik
Seit der Jahrtausendwende hat sich der Trend zum Scheckbuch-Journalismus noch verschärft, nicht zuletzt wohl deshalb, weil die Medien mehr denn je durch Kommerzialisierung und Gewinnorientierung bestimmt sind. In seiner 2003 erschienenen Monographie „Publizistik- und Kommunikationswissenschaft“ schrieb der Münchener Kommunikationswissenschaftler Heinz Pürer: „Der Scheckbuchjournalismus monopolisiert Information gegen Geld (...). Aus einer normativen, Journalismus-kritischen Sicht manifestieren sich [hier] Fehlleistungen eines nur noch auf Gewinn hin orientierten Mediensystems, in welchem der ökonomische Erfolg (Auflage, Reichweite) gleichsam die journalistische Ethik diktiert.“
Man wird Scheckbuch-Journalismus aus ethischer Perspektive schon deshalb verurteilen, weil durch Exklusivverträge die Informations- und Meinungsbildung verzerrt wird und, wie der Presserat zutreffend feststellt, damit die Informationsfreiheit behindert wird. Information muss allgemein zugänglich sein und darf nicht zum Gegenstand von Monopolbildung werden.
Bezahlte Interviewpartner werden bestochen
Aber selbst wenn die Bezahlung nicht mit Exklusivgarantien verbunden ist, muss bedacht werden, dass die Bereitschaft von Journalisten, Information mit Geld zu bezahlen, auf der Seite der Informanten die Bereitschaft erzeugt, notfalls Information eben auch zu erfinden oder zumindest auszuschmücken, da dies besser bezahlt wird, als keine oder nur triviale Information zu haben. Man erzeugt durch die Bezahlung also systematisch eine Situation, in der die Zuverlässigkeit von Information zweifelhaft wird und der Informant bzw. Interviewpartner praktisch bestochen wird. Dies kann nicht im Interesse eines seriösen Journalismus sein.
Experten: nicht für Informationen, sondern für Fachkenntnis bezahlt
Eben dies unterscheidet auch die Situation eines bezahlten Experten bei einer Podiumsdiskussion von der eines bezahlten Informanten in der Berichterstattung. Beim Experten kann man zurecht erwarten, dass hier eine spezifische professionelle Kompetenz in die Diskussion eingebracht wird. Die Zahlung eines Honorars führt hier weder zu einem Exklusivvertrag, noch ist dadurch (zumindest bei seriösen Experten) eine Verzerrung oder Verfälschung der vom Experten eingebrachten fachlichen Meinung zu erwarten. Experten werden nicht für eine bestimmte Information, sondern für ihre Fachkompetenz bezahlt.
Sicher gibt es auch unter Experten schwarze Schafe; Gefälligkeitsgutachten und wohlfeile Expertise sind landläufige Probleme. Wenn etwa, wie in den US Fernsehsendern zu den Anfangszeiten des Irak Krieges, ausgediente Generäle zum bezahlten Expertenkartell werden, die das Meinungsklima monopolisieren und manipulieren, dann tritt dadurch eine klare Einschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit ein, die große Ähnlichkeiten mit dem Scheckbuch-Journalismus hat.
Dem Journalismus hilft nur praktische Vernunft
Und sicher gibt es auch im Scheckbuch-Journalismus einen grauen Bereich. Nicht jede Bezahlung führt zu Exklusivmonopolen oder zur Informationsverzerrung. Es bleibt letztlich der praktischen Vernunft und moralischen Intuition des Journalisten überlassen, die Unterscheidung zwischen Aufwandsentschädigung und Bestechungsversuch im Auge zu behalten.
Fazit: Der Scheckbuch-Journalismus ist eine traurige Realität in der Medienwelt, vor allem im Bereich des Boulevard-Journalismus. Doch wie wir wissen stellt die Realität an sich keine Rechtfertigung für eine unmoralische Praxis dar. Der Scheckbuch-Journalismus ist im seriösen Journalismus zu recht verpönt und sollte nicht zu den Mitteln der Berichterstattung gehören.





