Crashkurs PresserechtNeu

Online

Von der Recherche bis zum fertigen journalistischen Beitrag stellen sich viele rechtliche Fragen wie: Von wem kann Auskunft verlangt werden? Kann die Einwilligung in ein Interview widerrufen werden? Über wen darf identifizierbar berichtet werden?

Dieses Seminar gibt einen Überblick über das Presse- und Persönlichkeitsrecht und nimmt dabei auch auf aktuelle Gerichtsentscheidungen Bezug.

Seminarinhalte

  • Grundlagen der Meinungs- und Pressefreiheit
  • Auskunftsansprüche
  • Persönlichkeitsrechte
  • Kriterien für die Abwägung zwischen Meinungs-/Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten
  • Interviews und Autorisierung
  • Verdachtsberichterstattung
  • Bildrechte: Abbildung von Personen
  • Haftung (Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung, Geldentschädigung)
  • Abmahnung und Einstweilige Verfügung
  • Kennzeichnungspflicht/Anzeige
  • Einsatz von KI im journalistischen Kontext
  • Nutzung und Lizenzierung von Fremdmaterial als Quellen

Lernziele

Die Teilnehmenden wissen nach dem Seminar…

  • welche Kriterien für eine zulässige Wort- und Bildberichterstattung zu beachten sind
  • wie sie sich im journalistischen Alltag rechtlich absichern
  • welche Konsequenzen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nach sich ziehen und wie damit umzugehen ist

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Journalist:innen, die einen aktuellen Überblick über das Presserecht erhalten wollen, entweder als Begleitung zum Einstieg in eine journalistische Tätigkeit oder als Update für schon bestehende Kenntnisse.

Überblick

Datum 24.04.2026
Plätze 10
Ort Online
Status Verfügbar
Preis 220 €
Nummer 26266
Seminarzeiten

09.00 – 13.00 Uhr

Dozent:in

Seminarleitung

Ines Marquet

Ines Marquet

040-414796-32

Mail schreiben

Weitere Termine

Crashkurs PresserechtNeu

Keine weiteren Termine verfügbar.